Die Autobahnvignette mit oder ohne Netz

Am 01. August 2023 hat der Bund die E-Vignette lanciert. Die bunten Klebevignetten an der Windschutzscheibe gehören möglicherweise schon bald der Vergangenheit an. Man kann, aber muss nicht auf die E-Vignette umstellen.

Gut zu wissen:

  • Die Gültigkeit der E-Vignette ist vom 01. Dezember bis zum 31. Januar (14 Monate)
  • Die E-Vignette ist neu an das Kontrollschild gebunden und nicht mehr an das Fahrzeug wie bisher. Dies vereinfacht die Handhabung mit den Wechselschilder, da nur noch eine Vignette benötigt wird.
  • Maximal können 2 E-Vignetten erworben werden
  • Beide Vignetten kosten weiterhin CHF 40.-
  • Bei einem Fahrzeugwechsel während des Jahres entfällt der Neukauf einer Vignette.
  • Ein „Umtausch“ von der Klebevignette auf die E-Vignette 2023 ist nicht möglich. Für einen Wechsel zur E-Vignette während dieses Jahres, muss eine neue Vignette online erworben werden.
  • Die E-Vignette ist bereits nach der Online-Registrierung gültig.

Die gültigen Vignetten werden von der Polizei mittels einer dafür entwickelten App kontrolliert. Wer keine digitale Registration wünscht, kann weiterhin jeweils am 01. Dezember des aktuellen Jahres die Klebevignette für das Folgejahr an den üblichen Verkaufsstellen wie Postschalter oder Tankstellenshops kaufen.

Hier geht’s zum offiziellen Verkaufsshop für die E-Vignette:

https://via.admin.ch/shop/dashboard

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