Winterreifen – Das kurze 1×1

Aktuell sind wir mitten in der Radwechsel-Saison, die Winterreifen werden montiert. In der Schweiz besteht keine gesetzliche Regelung betreffend der Winterbereifung an Fahrzeugen. Der Autofahrer ist jedoch verpflichtet, sein Auto in jeder Situation zu beherrschen. Passiert ein Unfall, welcher auf eine ungenügende Bereifung des Autos zurückzuführen ist, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder verweigern.

Es gibt zwei Gründe einen Reifen zu ersetzen:

Reifenprofil

Ein fabrikneuer Winterreifen weist eine Profildicke von 9mm auf. Das Gesetz schreibt ab einer Mindestprofildicke von 1.6 mm einen Ersatz vor. Bereits ab 3mm Profildicke verliert der Reifen an Bodenhaftung und der Schnee kann in einem flachen Profil nicht mehr gebunden werden. Der Grip lässt nach, somit verlängert sich der Bremsweg um ein Vielfaches.

Alte Reifen

Eine hohe Kilometerleistung mit einem Fahrzeug hat einen wesentlichen Einfluss auf die Abnützung des Reifens. Bei hoher Beanspruchung kann ein Reifen bereits nach 2-3 Saisons verbraucht sein. SUV’s und Offroader übertragen ein enormes Gewicht auf die Reifen, dementsprechend werden diese intensiver abgenutzt, als bei einem Kleinfahrzeug.

Ozon und Witterungsbedingungen beeinflussen die Alterung zusätzlich. Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Maximalalter für Reifen. Zwischen 6 – 10 Jahren wird jedoch ein Ersatz empfohlen. Dies auch wenn die minimale Profiltiefe von 1.6 mm noch nicht erreicht ist.

Qualitativ gibt es keine „schlechten“ oder „guten“ Winterreifen. Die Hersteller bieten eine breite Auswahl an Winterreifen für die unterschiedlichsten Bedürfnisse an. Wir beraten Sie gerne, damit Ihr Fahrzeug mit der richtigen Bereifung gut durch den Winter kommt.

Mit Grip(s) durch den Winter – Wir achten ja auch bei unserem Schuhwerk auf den richtigen Halt.

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